Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Der BBU verurteilt die Klage der Hamburgischen CDU vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze und das Vorgehen des Finanzamtes Nord gegen den BUND Landesverband Hamburg

(Bonn, Hamburg, 11.12.2012) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) verurteilt das Vorgehen des Finanzamtes Hamburg Nord gegen den Landesverband Hamburg des BUND zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund der Spendenpraxis in den Jahren 2010 und 2011 für die Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“ zum Rückkauf der Energienetze.

Nach Auffassung des Finanzamtes Nord verstößt die Einzahlung von Spenden auf ein Projektkonto des BUND, um damit die Volksinitiative zum Rückkauf der Energienetze zu unterstützen, gegen die Gemeinnützigkeit. Der BBU erhofft sich von der durch den BUND LV Hamburg beim Hamburgischen Finanzgericht eingereichten Klage eine eindeutige Rücknahme der Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Nord.

Der BBU wendet sich gegen die am 6. Dezember 2012 vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht eingereichte Klage der Hamburger CDU-Fraktion gegen den Volksentscheid aufgrund der angeblich fehlenden Gemeinnützigkeit. „Es kann ja wohl nicht angehen, dass die politischen Parteien die Gemeinnützigkeit definieren und damit versuchen, politisch notwendige Umweltschutzarbeit unmöglich zu machen“, so das Hamburger BBU-Vorstandsmitglied Regina Ludewig.

Laut Körperschaftsrecht gilt eine „Tätigkeit als gemeinnützig, wenn sie darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebiet selbstlos zu fördern“, so § 52 AO. Es erscheint dem BBU höchst fragwürdig, einer Volksinitiative, die von über 116.000 Hamburger BürgerInnen getragen wird, und deren Anliegen es ist, mit dem Rückkauf der Stromnetze in die öffentliche Hand die Strompreise wieder bezahlbar zu machen und damit die Lebensbedingungen der Allgemeinheit auf materiellem Gebiet zu fördern, die Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit abzusprechen.

Dieser insbesondere von dem Hamburger Abgeordneten Walter Scheuerl getragene Angriff auf die Gemeinnützigkeit von BUND und der Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“
darf sich nicht in der Entscheidung des Hamburgischen Finanzgerichts und des Hamburgischen Verfassungsgerichtes niederschlagen. Damit würde die Politik in die Unabhängigkeit der Gerichte eingreifen und somit das wesentliche Demokratieprinzip der Gewaltenteilung verletzen. Das in der Hamburgischen Verfassung seit 1996 verankerte Prinzip des Volksentscheids ist bereits selbst vom Abgeordneten Scheuerl ebenso wie von der Hamburgischen CDU bei der Entscheidung gegen die Primarschule  in der Schulpolitik angewendet worden. Der BBU findet es äußerst zweifelhaft, nun die Verwendung dieses politischen Instruments beim politischen Gegner anzuklagen.


          
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Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.